Nachfolgend ein paar Informationen:

§55 SpO DHB (Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen)

(1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler*innen in Meisterschaftsspielen eines Spieljahres des Vereins in der Weise eingeschränkt,
dass ein Spieler/ eine Spielerin nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn/ sie ausgetragen worden sind bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft ein Zeitraum von sechs Wochen verstrichen ist. Der Tag, an dem der Spieler/die Spielerin zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die Sechs-Wochen-Frist einzurechnen. Während der Dauer einer persönlichen Sperre ist die Wiedererlangung des Spielrechts ausgeschlossen.

(2) Das Spielrecht von Spieler*innen wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 23. Lebensjahr vollenden, in Mannschaften der Bundesligen (Erwachsenenbereich) und Dritten Ligen
nicht eingeschränkt, wenn Ihr Einsatz ausschließlich in diesen Ligen erfolgt.

(3) Das Spielrecht der Spieler*innen wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht eingeschränkt4. Die Landesverbände können jedoch für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb unterhalb der vierten Liga einschränkende Regelungen beschließen.

(4) Durch den Einsatz in der Jugendbundesliga der wA-Jugend findet die Einschränkung des Spielrechts nach dieser Regelung keine AnwendungIn Abweichung der Bestimmungen des § 55 Abs. 3 SpO gelten innerhalb des HV Westfalen für U21-Spieler in Erwachsenenmannschaften die Bestimmungen des § 55 Abs.1 der SpO. Der uneingeschränkte Einsatz von U21-Spielern in Erwachsenenmannschaften der vier höchsten Spielklassen bleibt hiervon unberührt. Damit spielen sich U21-Spieler bei zwei aufeinander folgenden Einsätzen in Erwachsenenmannschaften unterhalb der Oberliga fest. Bei Einsätzen in der Oberliga oder darüber spielen sie sich nicht fest.

 

Zusatzbestimmungen des HVW zur DHB-SpO (Stand: 01.07.2023)

Link: https://www.handballwestfalen.de/fileadmin/user_upload/2023_07_01_Zusatzbestimmung_HVW_zur_SPO_DHB.pdf

 

Westdeutscher Handballverband

Der Westdeutsche Handballverband hat weitere Informationen zu den Änderungen der Spielordnung SpO/DHB im Bereich der Spielberechtigungen für das Spieljahr 2020/2021 erstellt, insbesondere zum:

  • § 15 SpO Zweitspielrecht
  • § 19  Doppelspielrecht
  • § 19 a  Zweifachspielrecht für Jugendspieler der Altersklassen A – C
  • § 19b  Gastspielrecht für Jugendspieler
  • § 23  Vereinswechsel, Spielausweisverfahren
  • § 26  Dauer der Wartefrist
  • § 69  Ausleihe von Spielern / § 70 Zweifachspielrecht

WHV Informationen