Nachfolgend ein paar Informationen:

§55 SpO DHB (Einschränkung des Spielrechts in Meisterschaftsspielen)

In Abweichung der Bestimmungen des § 55 Abs. 3 SpO gelten innerhalb des HV Westfalen für U21-Spieler in Erwachsenenmannschaften die Bestimmungen des § 55 Abs.1 der SpO. Der uneingeschränkte Einsatz von U21-Spielern in Erwachsenenmannschaften der vier höchsten Spielklassen bleibt hiervon unberührt. Damit spielen sich U21-Spieler bei zwei aufeinander folgenden Einsätzen in Erwachsenenmannschaften unterhalb der Oberliga fest. Bei Einsätzen in der Oberliga oder darüber spielen sie sich nicht fest.

 

Westdeutscher Handballverband

Der Westdeutsche Handballverband hat weitere Informationen zu den Änderungen der Spielordnung SpO/DHB im Bereich der Spielberechtigungen für das Spieljahr 2020/2021 erstellt, insbesondere zum:

  • § 15 SpO Zweitspielrecht
  • § 19  Doppelspielrecht
  • § 19 a  Zweifachspielrecht für Jugendspieler der Altersklassen A – C
  • § 19b  Gastspielrecht für Jugendspieler
  • § 23  Vereinswechsel, Spielausweisverfahren
  • § 26  Dauer der Wartefrist
  • § 69  Ausleihe von Spielern / § 70 Zweifachspielrecht

WHV Informationen

http://www.westdeutscher-handball-verband.de/seite/216974/passstelle.htm