aktuelles Testkonzept im Jugendbereich:

Durch den Erlass  des NRW-Schulministerium im September, dass Schüler 3x in der Woche getestet werden, gilt für die Jugendspiele am Wochenende:

  • Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre gelten als getestete Personen.
  • Jugendliche ab 15 Jahre mit aktuellem Schülerausweis gelten auch als getestete Personen

Diese Regelung gilt im gesamten HV-Westfalen.