aktuelles Testkonzept im Jugendbereich:
Durch den Erlass des NRW-Schulministerium im September, dass Schüler 3x in der Woche getestet werden, gilt für die Jugendspiele am Wochenende:
- Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre gelten als getestete Personen.
- Jugendliche ab 15 Jahre mit aktuellem Schülerausweis gelten auch als getestete Personen
Diese Regelung gilt im gesamten HV-Westfalen.